Die Grünen

Die Grünen möchten eine vielfältige Einwanderungsgesellschaft. Das Leitbild „Einheit in Vielfalt“ soll dafür zur Gestaltung einer rassismukritischen und chancengerechten Einwanderungsgesellschaft gesetzlich verankert werden.

IMMIGRATION

Entwicklungszussammenarbeit soll nicht für Flüchtlingsabwehr instrumentalisiert werden.

INTEGRATION

Für Gründer:innen mit Migrationsgeschichte sollen Hürden abgebaut werden. Ausländische Bildungs- und Berufsabschlüsse sollen schnell anerkannt und eine Talentkarte eingeführt werden. Betriebe, die Geflüchteten eine Chance auf Ausbildung und Beschäftigung geben, sollen unterstützt und begleitet werden.

Neu ankommende Migrant:innen sollen von Anfang an das Recht auf kostenfreie Sprach- und Integrationskurse erhalten.

Über einen EU-Fond soll das Ankommen direkt in den Kommunen finanziell unterstützt werden.

Der gesetzliche Mindestlohn soll angehoben werden und weiter steigen, um insbesondere Menschen mit Migratiobsgeschichte wirksam vor Armut zu schützen. Ähnliches gilt für die finanzielle Absicherung während Weiterbildungen etc.

Erkrankte und traumatisierte Geflüchtete sollen nicht mehr vereinfacht abgeschoben werden und psychotherapeutische Gutachten wieder Anerkennung in Verfahren finden.

Die Verwaltung in Deutschland soll diverser werden, was auch durch verbildiche Zielvorgaben für die Erhöhung des Anteils von Menschen mit Migrationshintergrund geschehen soll.

Die Grünen wollen Hürden abbauen, damit auch queere Menschen, Nicht-Akademiker*innen, Menschen mit Behinderung und Menschen mit Migrationsgeschichte gleichberechtigt und selbstverständlich in Parlamenten vertreten sind.

EINBÜRGERUNG

Die Grünen möchten ein Einwanderungsgesetz schaffen, das neue Zugänge für Bildungs- und Arbeitsmigration schafft. Ausbildungsvisa sollen erteilt werden. Wer in Deutschland geboren wird, soll die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland soll eine Einbürgerung ermöglicht werden, Geflüchtete erhalten ein beschleunigtes und vereinfachtes Einbürgerungsverfahren. Mehrstaatigkeit soll anerkannt werden.