“Social Media is a group of Internet-based applications that build on the ideological and technological foundations of Web 2.0, and that allows the creation and exchange of User Generated Content.”
– A.M. Kaplam und M. Haenlein
Die Entwicklung von neuen sozialen Medien lässt sich an beliebten social media Plattformen wie beispielsweise Twitter, Instagram und TikTok nachvollziehen.
Diese dienen der Vernetzung und Kommunikation der Nutzer*Innen bezüglich der Verbreitung von Nachrichten, Wissen, Meinungen und Informationen.
Wie die steigenden Nutzerzahlen seit über 15 Jahren belegen, nehmen Instagram und Co. nicht nur in unserem Alltag einen immer größeren Raum ein, sondern prägen auch unterschiedliche Lebensbereiche immer gravierender und spielen daher im Bundestagswahlkampf 2021 ebenfalls eine tragende Rolle.
Ein kleiner Einblick in die Grafiken
Die erste Grafik zeigt die Follower:innenzahlen (in Tsd.) der Bundestagsparteien bei der Plattform Instagram und die zweite Grafik die Anzahl der Beiträge der Bundestagsparteien bei Instagram. All die vorgestellten Zahlen wurden der Quelle Instagram entnommen und der Stand der Zahlen beruht auf dem 28.05.2021. Folgende Beschreibung soll einen kleinen Überblick über die jeweiligen Grafiken verschaffen, sowie auch eine Annäherung an einen Vergleich beider Grafiken darstellen.
In der ersten Grafik sind auf der linken Seite der Horizontale die Hauptaccounts der im Bundestag vertretenen Parteien zu sehen und auf der rechten Seite die jeweiligen Fraktionsaccounts. Aus der vorliegenden Grafik lassen sich einige Einzelheiten entnehmen, so ist beispielsweise unschwer zu erkennen, dass die Grünen mit ca. 171 Tsd. Follower:Innen den anderen Parteien gegenüber einen Vorsprung auf Instagram haben. Der Account der Union ist, was die Zahl der Follower:Innen betrifft, (ca. 138 Tsd. Follower:innen) auf Platz zwei, allerdings setzt sich dieser Wert aus dem Hauptaccount der CDU und dem Hauptaccount der CSU zusammen, somit liegt die Union noch einen deutlichen Teil hinter den Grünen. AFD, Die Linke und FDP haben trotz unterschiedlicher Präsenz auf der Plattform Instagram, alle jeweils um die 100 Tsd. Abonnent:Innen. Im Vergleich zu den anderen Parteien, hat die SPD mit ca. 65, 8 Tsd. Follower:Innen relativ wenige Follower:Innen auf ihrem Hauptaccount. Betrachtet man die Anzahl der Abonnent:innen der Fraktionsaccounts fällt auf, dass die Verteilung hier anders aussieht. Der Fraktionsaccount der Linke hat mit ca. 67,1 Tsd. Follower:Innen die größte Anzahl an Follower:Innen auf Instagram. Allerdings lässt sich auch ablesen, dass die Fraktionsaccounts generell weniger beliebt sind als die Hauptaccounts aller im Bundestag vertretenen Parteien. Der Fraktionsaccount der Grünen wird nach dem Account der Linken am häufigsten abonniert. Kurz darauf folgen mit ca. 30 Tsd. Follower:Innen AFD, wie auch FDP. Ein größerer Unterschied zwischen Hauptaccount und Fraktionsaccount weist die Union auf, denn während CDU und CSU auf ihrem Hauptaccount viel mehr Abonnent:Innen als andere haben, weist der Fraktionsaccount “nur” ca. 27 Tsd. Follower:innen auf.
Die zweite Grafik, die die Anzahl der Beiträge der im Bundestag vertretenen Parteien zeigt, wie auch die ersten schon auf der linken Seite der Horizontale, die Hauptaccounts und auf der rechten Seite die Fraktionsaccounts der im Bundestag vertretenen Parteien. Wie unschwer zu erkennen ist, hat die Union um die 3500 Beiträge und somit fast doppelt so viele wie der Hauptaccount der Linken und der der FDP. Jedoch setzt sich hier der Wert ebenfalls aus den Beiträgen der CDU und CSU zusammen. Bündnis 90/ Die Grünen haben mit unter 1000 Beiträgen auf Instagram deutlich weniger als die bereits genannten Parteien. Allerdings sind am wenigsten aktiv auf Instagram AFD und SPD mit jeweils ca. 500 Beiträgen. Im Vergleich zu den Zahlen der Fraktionsaccounts fällt auf, dass die Anzahl der Beiträge der Linken und der FDP deutlich höher ist als die Anzahl der Beiträge der UNION, außerdem ist die Anzahl der Beiträge sowohl bei der Linken als auch bei der FDP höher als bei den jeweiligen Hauptaccounts. Dahingegen verringert sich die Anzahl der Beiträge der Union beim Fraktionsaccount stark; hier beträgt die Anzahl der Beiträge nämlich “nur” ca. 1000. Die Grünen veröffentlichen auf ihrem Fraktionsaccount zwar mehr als auf ihrem Hauptaccount, jedoch bleibt die Zahl der veröffentlichten Beiträge (1037) relativ ähnlich. Im Unterschied zu den anderen Parteien veröffentlichen AFD sowie auch SPD auf ihren jeweiligen Fraktionsaccounts weniger als auf ihren Hauptaccounts.
Vergleicht man schlussendlich beide Grafiken miteinander, fällt auf, dass die Parteien, welche am meisten Beiträge veröffentlichen und dementsprechend auch aktiver und präsenter auf Instagram sind, auch die meisten Follower:Innen auf Instagram haben. Dies ist beispielsweise bei der Union (bei den Hauptaccounts) der Fall, sowie auch bei der Linken und FDP. Die SPD bildet das Gegenbeispiel dazu, denn diese Partei ist weniger aktiv auf Instagram und hat dementsprechend auch weniger Follower:Innen. Allerdings trifft dies bei manchen Parteien nicht zu, so haben die Grüne beispielsweise weniger veröffentlicht, sind aber trotzdem, wenn man nach der Anzahl der Abonnent:Innen geht, sehr beliebt auf Instagram. Genauso wie die AFD, die im Vergleich zu den Beiträgen relativ viele Follower:Innen hat.
Podcast Reihe zum Thema Neue Soziale Medien im Bezug auf die Bundestagswahl 2021
1. Folge: Einleitung
Hey und Willkommen zu unserer Podcastreihe zum Thema neue soziale Medien im Bezug auf die Bundestasgwahl 2021. Wir sind Catalina und Paulina von der Uni Erfurt und haben dieses Projekt im Rahmen der Lehrverantstaltung „Wir haben die Wahl“ ins Leben gerufen.
Wir wünschen euch viel Spaß beim Zuhören und hoffen, dass ihr vielleicht aus jeder Folge etwas Interessantes mitnehmen könnt.
Die Nutzung von neuen sozialen Medien der Parteien spiegelt sich anhand der Anzahl der Beiträge und der Abonent*innen auf den Plattformen wie Instagramm, Twitter oder auch TikTok wider.
Die Themenschwerpunkte der einzelnen Podcastfolgen sind so gewählt, dass Bereiche abgedeckt werden, zu denen es in fast jedem der Grundsatz- und Wahlkampfprogramme der Parteien Informationen oder Auskünfte über Standpunkte gibt.
Die nachfolgenden Episoden werden sich mit den Bereichen Bildung, Kinder- und Jugendschutz, Strafverfolgung, Demokratisierung und Privatisierung, Internationale Zusammenarbeit und neuen Institutionen beschäftigen.
2. Folge: Bildung
„Die Datenschützer fordern schon lange ein eigenes verpflichtendes Schulfach, das man nicht abwählen kann, Medienkunde, indem auch IT-Kenntnisse vermittelt werden und das auch Prüfungsfach ist.“
Dr. Lutz Hasse, Datenschutzbeauftragter des Landes Thüringen
Accounts, wie die der Tagesschau, erreichen immer mehr Abonnent:Innen auf Instagram und sind aktuell auch auf TikTok aktiv. Daher beziehen auch immer mehr Menschen ihre Information über die Dienste der neuen sozialen Medien. Es erfolgt damit nicht nur eine Meinungsbildung, sondern auch eine Wissensbildung. Im Bezug auf die Bildung der Gesellschaft spielen neue soziale Medien somit eine immer größer werdende Rolle und diese Entwicklung spiegelt sich in den Wahlkampf- und Grundsatzprogrammen der einzelnen im Bundestag vertretenene Parteinen wider.
Zusammenfassung des Themenabschnitts BILDUNG
- Konsens aller Parteien: Bildung und Aufklärung mit und über neue soziale Medien wird parteiübergreifend als wichtig angesehen
- Unterschiede liegen in den Lösungsansätzen an sich
- Lösungsansatz der AFD: Die ersten 4 Schuljahre sollen digitalfrei bleiben
- Lösungsansatz DIE LINKE: Die Bildung soll nicht durch private, kommerzielle Anbieter privatisiert werden
- Lösungsansatz der FDP: Marketspaces mit Kreativzonen an Schulen einführen
- Forderung der SPD: 2030 soll Deutschland eine digitale Infrastruktur auf Weltniveau bieten können
3. Folge: Kinder- und Jugendschutz
„Arbeiten die Filter richtig, oder geht etwas verloren, was Jugendliche nicht gefährdet und was sie durchaus wissen sollten?“
Dr. Lutz Hasse, Datenschutzbeauftragter des Landes Thüringen
Kinder und Jugendliche der heutigen Zeit verbringen immer mehr Zeit im Internet. Sie sind sogenannte “Digital Natives” und wachsen in einem Zeitalter, das immer stärker von der Digitalisierung geprägt wird, auf. Dadurch lassen sich auch der Kontakt und die Konfrontation mit den neuen sozialen Medien und den daraus resultierenden Folgen nicht verhindern. Doch wie kann man Kinder und Jugendliche vor der verbreiteten Hassrede und den gewaltverherrlichenden Inhalten, die im Internet kursieren, schützen?
Zusammenfassung des Themenabschnitts KINDER- UND JUGENDSCHUTZ
- insgesamt wenig Äußerungen in den Wahl- und Grundsatzprogrammen der Parteien
- Konsens von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN und von DIE LINKE über die Ablehnung von Uploadfiltern
- CDU und SPD wollen sich ebenfalls für den Kinder- und Jugendschutz in den neuen Sozialen Medien einsetzen, Maßnahmen werden hierzu aber nicht weiter konkretisiert
4. Folge: Strafverfolgung
„Die Gefahr ist erkannt, die Frage ist nur, wie kriegt man es hin, eine bewusste Falschmeldung von einer unbewussten Falschmeldung zu unterscheiden?“
Dr. Lutz Hasse, Datenschutzbeauftragter des Landes Thüringen
Das Internet und social media nehmen einen immer größer werdenden Teil unseres Lebens ein und mit der wachsenden Zahl an Nutzer*innen steigt auch die Kriminalitätsrate auf diesen Plattformen an.
Dadurch beschäftigen sich die gesellschaftlichen Diskurse zu diesem Thema auch zunehmend mit der Frage, wie gegen Hassrede oder andere Verbrechen auf social media vorgegangen werden kann. Auch in den Wahlkampf- und Grundsatzprogrammen der Parteien finden sich unterschiedliche Herangehensweisen oder Vorschläge, mit dieser Problematik umzugehen.
Zusammenfassung des Themenabschnitts STRAFVERFOLGUNG
- Konsens aller Parteien, außer der AfD: Hassrede und Verleumdung sollen im Netz bekämpft werden
- bei der AfD steht im Vordergrund: Faktenprüfer und Meinungswächter sollten keine staatliche Finanzierung erhalten
- Bündnis 90/ DIE GRÜNEN: Effektiver Umgang mit Nutzer*innen – Beschwerden und die Entwicklung eines Gesetzes für digitalen Gewaltschutz
- FDP: Erfassung von Angriffen auf neuen sozialen Medien in der polizeilichen Kriminalstatistik und die Verabschiedung eines Presseauskunftsgesetzes
- SPD: Algorithmen sollen diskriminierungsfrei anlegt werden mit einer hierfür stringenten Regulierung und Aufsicht
- CDU: Kommunalpolitiker*innen sollen im Netz besser geschützt werden
- DIE LINKE: Zerschlagung von Monopolen auch im online – Bereich mit einem starken Kartellrecht
5. Folge: Demokratisierung und Privatisierung
„Wir haben Meinungsfreiheit, eine Zensur, also ein Meinungsverbot besteht grundsätzlich nicht, aber man kann sich natürlich durch die Meinung, die man geäußert hat, strafbar machen.“
Dr. Lutz Hasse, Datenschutzbeauftragter des Landes Thüringen
Durch die immer größer werdenden Datenmengen auf den neuen sozialen Medien werden gerade auch während des Wahlkampfes viele Informationen über Plattformen wie Instagram, Twitter oder TikTok verbreitet.
Dadurch erfolgt auch, wie wir bereits in der Folge zum Thema Bildung besprochen haben, eine immer stärkere Meinungsbildung über solche neue Soziale Medien.
Die Informationsvermittlung und -verteilung läuft häufig über Privatkonzerne wie Facebook und daher stellt sich zunehmend die Frage, wie viel Einfluss Privatunternehmen auf die Meinungsbildung der Bürger:Innen haben. In dieser Folge wird besprochen, wie die im Bundestag vertretenen Parteien sich zu diesem Thema äußern und welche möglichen Lösungsvorschläge präsentiert werden.
Zusammenfassung des Themenabschnitts DEMOKRATISIERUNG UND PRIVATISIERUNG
- Konsens:
- alle Parteien wollen eine vielfältige Meinungslandschaft im Kontext der sozialen Medien aufrechterhalten
- da der gesellschaftliche Diskurs immer mehr durch die neuen sozialen Medien beeinflusst wird, soll eine unabhängige Informationsbeschaffung gewährleistet werden
- AFD spricht sich beispielsweise strikt gegen die Zensur von Beiträgen aus
- DIE LINKE fordert ein freies Internet mit festgeschriebener Netzneutralität und die Beendigung der Ausbeutung privater Daten
- Nutzer*innern sollen selbst über ihre Daten entscheiden können
- Unterschiede:
- DIE LINKE sieht die Privatisierung sehr kritisch und erkennt im Gegensatz zu den anderen Parteien hierarchische Strukturen innerhalb der Datenverarbeitung der neuen sozialen Medien
- CSU will keine Macht der Algorithmen sondern der Argumente
- AFD fordert ein Verbot der finanziellen Beteiligung von Parteien an neuen sozialen Medien
6. Folge: Internationale Zusammenarbeit
„Die Datenschützer hoffen, dass sich die Datenschutzgrundverordnung weiter ausdehnt, auch über Europa hinaus.“
Dr. Lutz Hasse, Datenschutzbeauftragter des Landes Thüringen
Die Nutzer*innen von socialmedia Plattformen wie Instagram, Twitter oder TikTok rufen den Inhalt der Seiten von allen Winkeln der Welt ab und bilden so ein weltumspannendes Netz, das keine wirklichen Landesgrenzen kennt. Dies stellt die globale Staatengemeinschaft vor immer neuere und größere Herausforderungen. Unsere heutige Folge wird daher die Formen internationaler Zusammenarbeit in Verbindung mit neuen sozialen Medien thematisieren, welche sich aufgrund der dadurch entstehenden Interdependenz herausbilden.
Zusammenfassung des Themenabschnitts INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT
- gemeinsamer Konsens aller im Bundestag vertretenen Partein (außer der AfD): europäische Zusammenarbeit soll gestärkt werden
- SPD und Grünen fordern die Umsetzung des Digital Service Acts
- FDP: Europa soll Desinformation, Fake-News, Propaganda aus In- und Ausland besser abwehren können
- Die Linke: Entflechtung marktbeherrschender Monopole und Digitalkonzerne sollen dort Steuern zahlen, wo sie wirtschaftlich aktiv sind
7. Folge: Neue Institutionen
Neue Soziale Medien wie Instagram, Twitter, Facebook sind weltweit verbreitet und werden auf dem größten Teil der Erde genutzt. Allein in Deutschland hat Instagram über 21 Millionen Nutzer*Innen. Problematisch ist, dass es sich bei all diesen Plattformen um Privatanbieter*innen handelt und der Staat dadurch weniger Regulierungsmöglichkeiten hat, die Bürger*Innen vor Unsicherheiten zu schützen.
Diesem Problem stellen sich auch die Parteien in der diesjährigen Bundestagswahl und fordern unter anderem eine europäische digitale Plattform oder eine Etablierung von nicht-kommerziellen Anbieter*innen am Markt.
Zusammenfassung des Themenabschnitts NEUE INSTITUTIONEN
- Konsens aller Parteien (außer der AfD): Es sollen Institutionen geschaffen werden die bundes- und europaweit die mediale Zusammenarbeit stärken
- Interoperabilität zwischen den Plattformen
- SPD und Bündnis 90/ DIE GRÜNEN fordern eine europäische Medienplattform und die Implementierung neuer Intrumente auf europäischer Ebene
- DIE LINKE: Regulierungsbehörde, die die Durchsetzung der Regeln vom Plattform -Strukturgesetz von Amts wegen überwacht
8. Folge: Zusammenfassung und Bewertung der Ergebnisse
Durch die Corona -Pandemie hat sich der Wahlkampf deutlich in den digitalen Raum verlagert. Instagram Live – Videos werden nun beispielsweise als gängiges Interview -Format genutzt. Dadurch sind neue soziale Medien auch in ihrer Funktion in diesem Wahlkampf mehr in den Fokus gerückt. Zudem ist eine deutliche Entwicklung vom Grundsatzprogramm der Parteien, über die Berichte zum Grundsatzprogramm bis hin zu den Wahlkampfprogrammen zu erkennen. In den Wahlkampfprogrammen sind deutlich mehr Informationen und Standpunkte zum Themenbereich neue soziale Medien, sowie konkrete Forderungen für Einzelfälle. All diese Erkenntnisse sind jedoch auch vor dem Hintergrund zu betrachten, dass socialmedia seit den letzten vier Jahren einen viel größeren Raum in unserem alltäglichen Leben einnimmt.
Falls ihr es bis zu dieser Folge geschafft habt, wollen wir uns bei euch für das Interesse und die Aufmerksamkeit bedanken. Hoffentlich konntet ihr ein paar nützliche Informationen zum Umgang der Parteien AfD, Bündnis 90/ DIE GRÜNEN, DIE LINKE, FDP, SPD und der Union mit dem Themengebiet der neuen sozialen Medien in Bezug auf die Bundestagswahl 2021 mitnehmen.